Ab
EUROWASTE NV
Verviersstraat 2 / 3A
2000Antwerpen
Belgien
Phone: +32 (0)3 281.33.6
Fax: +32 (0)3 281.34.6
MWS NUMMER: BE0458 360 434
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SEAL NINE
1. Gültigkeit
2. Angebote und Aufträge
3. Preise
Diese allgemeine Bedingungen gelten für alle Tätigkeiten und/oder Dienstleistungen der N.V. Eurowaste oder der Nachauftragnehmer, die für ihre Rechnung auftreten. Abweichungen hierzu können nur anerkannt werden, wenn sie schriftlich und im voraus von der Eurowaste bestätigt wurden. Gegebenentalls gelten diese Abweichungen nur für die Tätigkeiten und/oder Dienstleistungen, für die sie vereinbart wurden.
Jedes Angebot von Eurowaste gilt für einen Zeitraum von maximal 2 Monaten, gerechnet ab dem Datum des Angebots, oder andernfalls des Begleitschreibens. Jeder Auftrag an Eurowaste wird als akzeptiert betrachtet, wenn dies von der Eurowaste schriftlich bestätigt wird oder andernfalls, wenn Eurowaste tatsächlich mit dessen Ausführung begonnen hat.
Der anwendbare Preis ist derjenige, der zum Zeitpunkt, an dem Eurowaste den Auftrag schriftlich bestätigt hat oder an dem der Vertrag zwischen den Parteien unterzeichnet wird, gültig ist. Die von der Eurowaste angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive MwSt., Abgaben, Steuern und anderer Beiträge, die alle, außer im Falle von ausdrücklich anders lautende Bedingungen, zu Lasten des Kunden gehen.
4. Übereinstimmung und Verarbeitung
5. Verpackung und Etiketten
6. Beladen und Transport
Die Abfallstoffe werden am Verarbeitungsort entgegengenommen. Die Gewichte, die man von der Brückenwaage der Verarbeitungseinrichtung erhält, oder wenn es diese nicht gibt, von der regulären Brückenwaage eines von der Eurowaste anerkannten Dritten, sind für den Kunden verbindlich. Alle Fristen, die für die Verarbeitung angegeben werden, sind annähernd. Wenn die angebotenen Abtallstoffe nicht der Beschreibung des Kunden und/oder den Analyseergebnissen im Rahmen der vorliegenden Transaktion entsprechen, wird ihre Verarbeitung erst erfolgen, wenn dies technisch und vorschriftengemaß möglich ist und wenn der in diesem Fall geforderte Mehrpreis vom Kunden schriftlich akzeptiert wird. Wenn die Verarbeitung in diesem Fall aus irgendeinem Grund jedoch unmöglich zu sein scheint, werden die Abfallstoffe auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt und der Kunde wird der Eurowaste vor jedem sich daraus ergebenden Nachteil schützen.
Die Verpackung, Identifikation und das Etikettieren von Abfallstoffen muß vom Kunden vorgenommen werden, der dabei die einschlägigen regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften (ARAB, ADR etc.) beachtet. Jeder Schaden, der durch eine nicht übereinstimmende oder ungeeignete Verpackung oder Identifikation oder nicht übereinstimmendes oder ungeeignetes Etikettieren verursacht wird, geht ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Das Beladen wird vom Kunden entsprechend den einschlägigen Sicherheits-vorschriften und erforderlichenfalls im Einvernehmen mit dem von Eurowaste bestellten Transporteur ausgeführt.Transport und Behandlung bis zum Verarbeitungsort, auch für die Rechnung von Eurowaste, erfolgt auch auf Verantwortung und Risiko des Kunden was die übereinstimmung und die Qualität der Abfallstoffe und der Verpackung betrifft. Der Kunde wird die Übereinstimmung der Ladung sowie des Transportmittel mit den ADRVorschriften beim Verlassen seines Geländes überprüfen. Jeder durch ein nicht übereinstimmendes oder unsicheres Beladen, Transportieren oder Behandeln der Abfallstoffe verursachte Schaden geht zu Lasten des Kunden, unter Vorbehalt der eventuellen Haftung des Transporteurs.
7. Rechnung / Beanstandungen
8. Höhere Gewalt
9. Annullierung
Rechnungen müssen vor dem Fälligkeitstag (d.h. innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum) bezahlt sein. Zahlungen sind nur gültig, wenn sie am Sitz der Eurowaste oder auf eines ihrer finanziellen Konten erfolgen. Rechnungen, wogegen nicht innerhalb von 8 Tagen protestiert wird, gelten als akzeptiert. (der Protest kann mittels Einschreiben innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen.)
Wir weisen darauf hin, daß unsere Rechnungen vor dem Verfalltag bezahlt werden müssen (d.h. spätestens 30 Kalenderlage nach dem Rechnungsdatum). lm Falle der Nichtzahlung vor dem Verfalltag fällt ein Zins in Hohe van 12% uber dem belgischen Bankdiskonto für jeden Monat oder Teil eines Monats nach Ablaut der obenerwähnten Zahlungsfrist an. Unsere Angebote gehen von den aktuellen Löhnen, Tarifen und Wechselkursen aus.
Jeder fällige Betrag wird unbeschadet eventueller Gerichtskosten oder Gerichtsverfahrenskosten jedoch ohne Ausschluß der Anwendung des Artikels 1244 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, außerdem von Rechts wegen und ohne formelle Inverzugsetzung, urn einen Schadensersatz von 10%, mit einem Minimum von €65,- und einem Maximum von € 6.500,- € erhoht.
Alle Umstände außerhalb des Willens der Eurowaste, wie behördliches Einschreiten, Demonstrationen, Boykott, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder freien Verkehrsstraßen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, usw. die die normale Ausführung des Vertrags unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen, befreien die Eurowaste für die Dauer dieser Umstände und bezüglich des Umfangs der Folgen von der vertraglichen Pflicht, die vereinbarten Arbeiten und/oder Dienstleistungen auszuführen. Alle bereits gemachten Kosten können von der Eurowaste jedoch weiterberechnet werden.
Eurowaste haftet sich für sorgfältige Ausführung des Auftrages auf im Auftrag genannte Datum wann geplante Lieferdaten möglich sind für Produzent und Verarbeiter. Die Ausführdatum wird schriftlich befestigt an al die beteiligte Partien. Wann der Kunde, aus triffiger Gründ und Auserhalb die Verantwortung von Eurowaste, der Auftrag partiell oder vollständig storniert, entfangt Eurowaste eine Aufwandsentschädigung für all Kosten bis zum Datum von Stornierung sondern der Gewinnausfall. Wann Eurowaste, partiell oder volständig nicht entspricht an die Spezifikation, die Anweisungen oder die Ausführdatum, darfst der Kunde der Auftrag stornieren. Wann der Kunde kein Fall der höheren Gewalt in Anspruch nehmen kann, hat Eurowaste Recht auf einen pauschal Betrag gleich an 10% von die Wert von der Auftrag ohne absehen von das Recht auf Kompensation nach es Beweisen von additionale Schaden.
10. Garantien
11. Streitigkeiten
Eurowaste gewährleistet jederzeit die Erfüllung ihrer Pflichten als anerkannter Entsorger von Abfallstoffen gemäß den in der Flämischen Region und der Europäischen Union geltenden Vorschriften. Dazu verfügt sie über die gesetzlichen Bedingungen, die Sonderhaftpflichtversicherung und sie übernimmt die Verantwortung für die Entsorgung, den Transport und die Verarbeitung als guter Familienvater.
Bei eventuellen Streitigkeiten zwischen der Eurowaste, dem Kunden und/oder beteiligten Dritten, sind ausschließlich die Gerichte von Antwerpen zuständig und findet belgisches Recht Anwendung.
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